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Schwedische Massage

Heilmassage

nach ärztlicher Zuweisung

Nach Anweisung vom Haus- oder Facharzt beteiligt sich die Krankenkasse in der Regel an einem Teil der Behandlungskosten. 
Hierfür kann die bezahlte Rechnung am Ende der Therapie bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.

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